Gesetzliche Bestimmungen zur Montage von Tönungsfolien


Autotönungsfolien sind wie folgt am Fahrzeug zulässig:

 

  • an den hinteren Seitenscheiben (ab der B-Säule des Fahrzeuges nach hinten)
  • das tönen der Heckscheibe ist nur bei vorhandenem zusätzlichen Außenspiegel an der Beifahrerseite des Fahrzeuges zulässig
  • bei Fahrzeugen, die innerhalb der Heckscheibe mit einem zusätzlichem Bremslicht ausgestattet sind, ist die Stelle an der das Bremslicht aktiv wird, Folienfrei zu lassen
  • die Scheiben dürfen mit der Folie nur bis zur Scheibenhalterung beschichtet werden. Ein Verklemmen bzw. eine Verbindung der Folie mit der Scheibenhalterung oder der Gummidichtung ist unzulässig
  • Typ und Prüfzeichen der verwendeten Folie muss gut lesbar & dauerhaft an jeder am Fahrzeug verklebten Folie vorhanden sein
  • Beachten Sie die Hinweise der Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG).
  • Die ABG Urkunde ist im Fahrzeug mitzuführen!