Autotönungsfolien sind wie folgt am Fahrzeug zulässig:
- an den hinteren Seitenscheiben (ab der B-Säule des Fahrzeuges nach hinten)
- das tönen der Heckscheibe ist nur bei vorhandenem zusätzlichen Außenspiegel an der Beifahrerseite des Fahrzeuges zulässig
- bei Fahrzeugen, die innerhalb der Heckscheibe mit einem zusätzlichem Bremslicht ausgestattet sind, ist die Stelle an der das Bremslicht aktiv wird, Folienfrei zu lassen
- die Scheiben dürfen mit der Folie nur bis zur Scheibenhalterung beschichtet werden. Ein Verklemmen bzw. eine Verbindung der Folie mit der Scheibenhalterung
oder der Gummidichtung ist unzulässig
- Typ und Prüfzeichen der verwendeten Folie muss gut lesbar & dauerhaft an jeder am Fahrzeug verklebten Folie vorhanden sein
- Beachten Sie die Hinweise der Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG).
- Die ABG Urkunde ist im Fahrzeug mitzuführen!